Der Verein und seine Aufgaben
Der im Jahre 1966 gegründete Fischereiverein Oltigen-Niederried bewirtschaftet den Abschnitt der Aare zwischen den Wasserkraftwerken Mühleberg und Niederried. Unsere Aufgaben sind vielfälltig:
- Schutz von Natur, Landschaft und Gewässer im Vereinsgebiet. Kontrolle und Durchsetzung der im Fischereigesetz des Kantons Bern enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen mittels freiwilliger Fischereiaufsicht.
- Hege und Plege des Fischbestandes durch regelmässigen Besatz mit Forellen und Hecht. Unterhalt eines Baches zur Aufzucht von Forellen.
- Unterhalt und Verwaltung von 87 Bootsplätzen auf der Strecke von Mühleberg bis Niederried.
Anschrift / Kontakt
Fischereiverein Oltigen-Niederried Homepage: fv-oltigen-niederried.ch
3287 Niederried bei Kallnach email: office@fv-oltigen-niederried.ch
Der Vorstand 2020
Funktion, Ressort
Präsident, Fischessen, Familienabend, Vereinsausflug
Marc Siegenthaler
+41 79 818 87 88
siegenthalerm@meinen-bern.ch
Sekretariat, Vize-Präsident, Familiengrill
Stephan Bloch +41 79 443 59 23
Alpenstrasse 5 steblo@besonet.ch
3250 Lyss
Materialwart
Fabio Kläy
Aarbergstrasse 2 +41 79 815 74 55
3268 Lobsigen fabioklaey@gmail.com
Kasse
Sabina Kläy +4176 338 59 33
Aarbergstrasse 2 sabinaklaey@gmail.com
3268 Lobsigen
Bachaufsicht, Fischaussatz
Yves Ramseier +41 79 725 41 24
Murtenstrasse 84 ramsi1989@hotmail.ch
3282 Bargen
Hüttenwart Vereinslokal, Vereinsfischen
Marcel Käser +41 32 392 46 45
Mühlegasse 4 +41 79 730 87 95 G
3283 Kallnach +41 79 333 67 18
Webmaster und Bootsplatzwart
Yves Zimmermann +41 79 222 79 39
Paradiesliweg 3 yves.zimmi@bluewin.ch
3036 Detligen
Legende Telefonnummern: G=Geschäft
Mitgliedschaft
Der Beitritt in den Fischereiverein Oltigen-Niederried steht prinzipiell jedem/jeder natürlichen Person offen. Hierzu ein Ausschnitt aus unseren Statuten:
Art. 12 Die Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
- Aktivmitgliedern
- Freimitgliedern und
- Ehrenmitgliedern
Als Aktivmitglied kann jede Person aufgenommen werden, inkl. Jugendliche ab 12 Jahren. Die Aufnahme erfolgt anlässlich einer Vereins- oder Hauptversammlung in erster Linie bei persönlicher Vorstellung oder bei Absenz mit gewichtiger Begründung durch Empfehlung eines anwesenden Vereinsmitgliedes. Der Jahresbeitrag hat bis Ende März laufenden Jahres zu erfolgen. Nachher erfolgt Einzug per Nachnahme.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, zum Unterhalt der Gewässer, Pachtgewässer und der FV- eigenen Anlagen einen aktiven Beitrag zu leisten.
Zu Frei- oder Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, welche sich um den Verein oder die Fischerei besonders verdient gemacht haben. Aktiv-, Frei- und Ehrenmitglieder haben Stimmrecht. Frei- und Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
Die Anmeldung als Mitglied hat schriftlich zu erfolgen.
Die Aufnahme der neuen Mitgliedern erfolgt einmal pro Jahr anlässlich der Hauptversammlung (jeweils Ende Januar/Anfangs Februar - nächste HV siehe Aktivitäten). Das Neumitglied muss zu diesem Zweck an der Hauptversammlung teilnehmen - eine Entschuldigung wird nur mit gewichtiger Begründung akzeptiert (usus - erst in diesem Fall kommt die gemäss Statuten aufgeführte Empfehlung zum Tragen).
Es ist auch nicht verboten - bei Interesse für eine Mitgliedschaft - die Aktivitäten des Vereins bereits vor dem Vereinsbeitritt zu besuchen. Dies gibt einem angehenden Mitglied die Möglichkeit, den Verein und seine Mitglieder kennen zu lernen und erste Kontakte zu knüpfen.
Interessiert?
Melde dich telefonisch beim Präsidenten, im Sekretariat oder via E-Mail bei office@fv-oltigen-niederried.ch
Art. 12 Die Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
- Aktivmitgliedern
- Freimitgliedern und
- Ehrenmitgliedern
Als Aktivmitglied kann jede Person aufgenommen werden, inkl. Jugendliche ab 12 Jahren. Die Aufnahme erfolgt anlässlich einer Vereins- oder Hauptversammlung in erster Linie bei persönlicher Vorstellung oder bei Absenz mit gewichtiger Begründung durch Empfehlung eines anwesenden Vereinsmitgliedes. Der Jahresbeitrag hat bis Ende März laufenden Jahres zu erfolgen. Nachher erfolgt Einzug per Nachnahme.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, zum Unterhalt der Gewässer, Pachtgewässer und der FV- eigenen Anlagen einen aktiven Beitrag zu leisten.
Zu Frei- oder Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, welche sich um den Verein oder die Fischerei besonders verdient gemacht haben. Aktiv-, Frei- und Ehrenmitglieder haben Stimmrecht. Frei- und Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
Die Anmeldung als Mitglied hat schriftlich zu erfolgen.
Die Aufnahme der neuen Mitgliedern erfolgt einmal pro Jahr anlässlich der Hauptversammlung (jeweils Ende Januar/Anfangs Februar - nächste HV siehe Aktivitäten). Das Neumitglied muss zu diesem Zweck an der Hauptversammlung teilnehmen - eine Entschuldigung wird nur mit gewichtiger Begründung akzeptiert (usus - erst in diesem Fall kommt die gemäss Statuten aufgeführte Empfehlung zum Tragen).
Es ist auch nicht verboten - bei Interesse für eine Mitgliedschaft - die Aktivitäten des Vereins bereits vor dem Vereinsbeitritt zu besuchen. Dies gibt einem angehenden Mitglied die Möglichkeit, den Verein und seine Mitglieder kennen zu lernen und erste Kontakte zu knüpfen.
Interessiert?
Melde dich telefonisch beim Präsidenten, im Sekretariat oder via E-Mail bei office@fv-oltigen-niederried.ch