Der Verein und seine Aufgaben

Der im Jahre 1966 gegründete Fischereiverein Oltigen-Niederried bewirtschaftet den Abschnitt der Aare zwischen den Wasserkraftwerken Mühleberg und Niederried. Unsere Aufgaben sind vielfälltig:

  • Schutz von Natur, Landschaft und Gewässer im Vereinsgebiet. Kontrolle und Durchsetzung der im Fischereigesetz des Kantons Bern enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen mittels freiwilliger Fischereiaufsicht.
  • Hege und Plege des Fischbestandes durch regelmässigen Besatz mit Forellen und Hecht. Unterhalt eines Baches zur Aufzucht von Forellen.
  • Unterhalt und Verwaltung von 87 Bootsplätzen auf der Strecke von Mühleberg bis Niederried.

Anschrift / Kontakt

Fischereiverein Oltigen-Niederried                Homepage: fv-oltigen-niederried.ch

3287 Niederried bei Kallnach                         email:         office@fv-oltigen-niederried.ch

Der Vorstand 2025

Funktion, Ressort

Präsident, Fischessen           

Marc Siegenthaler

Bernstrasse 16a           +41 79 818 87 88 

3612 Steffisburg           marc.siegenthaler@ffdeisswil.ch

Sekretariat, Vize-Präsident    

Stephan Bloch           

Alpenstrasse 5            +41 79 443 59 23

3250 Lyss                   steblo@besonet.ch

Materialwart

Fabio Kläy               

Aarbergstrasse 2          +41 79 815 74 55

3268 Lobsigen              fabioklaey@gmail.com

Kasse

Sabina Kläy                  +41 76 338 59 33

Aarbergstrasse 2          sabinaklaey@gmail.com

3268 Lobsigen       

Bachaufsicht, Fischaussatz

Yves Ramseier            +41 79 725 41 24 

Murtenstrasse 84         ramsi1989@hotmail.ch

3282 Bargen

Bootsplatzwart

Peter Sigrist               

Hasenried 8                +41 79 300 77 27

3207 Golaten              angela.s70@bluewin.ch


Legende Telefonnummern: G=Geschäft

Mitgliedschaft

Der Beitritt in den Fischereiverein Oltigen-Niederried steht prinzipiell jedem/jeder natürlichen Person offen. Hierzu ein Ausschnitt aus unseren Statuten:

Art. 12 Die Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus

 - Aktivmitgliedern

- Passivmitgliedern
- Freimitgliedern und
- Ehrenmitgliedern

Als Aktivmitglied kann jede Person aufgenommen werden, inkl. Jugendliche ab 12 Jahren. Die Aufnahme erfolgt anlässlich einer Vereins- oder Hauptversammlung in erster Linie bei persönlicher Vorstellung oder bei Absenz mit gewichtiger Begründung durch Empfehlung eines anwesenden Vereinsmitgliedes. Der Jahresbeitrag hat bis Ende März laufenden Jahres zu erfolgen. Nachher erfolgt Einzug per Nachnahme.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, zum Unterhalt der Gewässer, Pachtgewässer und der FV- eigenen Anlagen einen aktiven Beitrag zu leisten.

Zu Frei- oder Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, welche sich um den Verein oder die Fischerei besonders verdient gemacht haben. Aktiv-, Frei- und Ehrenmitglieder haben Stimmrecht. Frei- und Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.

Die Anmeldung als Mitglied hat schriftlich zu erfolgen.
Die Aufnahme der neuen Mitgliedern erfolgt einmal pro Jahr anlässlich der Hauptversammlung (jeweils Ende Januar/Anfangs Februar - nächste HV siehe Aktivitäten). Das Neumitglied muss zu diesem Zweck an der Hauptversammlung teilnehmen - eine Entschuldigung wird nur mit gewichtiger Begründung akzeptiert (usus - erst in diesem Fall kommt die gemäss Statuten aufgeführte Empfehlung zum Tragen).

Es ist auch nicht verboten - bei Interesse für eine Mitgliedschaft - die Aktivitäten des Vereins bereits vor dem Vereinsbeitritt zu besuchen. Dies gibt einem angehenden Mitglied die Möglichkeit, den Verein und seine Mitglieder kennen zu lernen und erste Kontakte zu knüpfen.

Interessiert?

Melde dich telefonisch beim Präsidenten, im Sekretariat oder via E-Mail bei 
office@fv-oltigen-niederried.ch

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